Was es bedeutet, wenn ein Bildverarbeitungs-Integrator seine Anlagen eigenständig CE-konform bewertet und was das für Ihre Betriebssicherheit bedeutet

Das Wichtigste in Kürze

Peak Vision führt die CE-Konformitätsbewertung seiner Prüfanlagen eigenständig durch. Dazu gehören Risikobeurteilung, technische Dokumentation, elektrotechnische Sicherheitsprüfung sowie die Ausstellung der EU-Konformitätserklärung. Das CE-Zeichen ist keine Fremdzertifizierung: Der Integrator trägt als Hersteller die volle Verantwortung und übergibt eine rechtskonforme, dokumentierte Anlage.

Wer baut, haftet. Dieser Grundsatz gilt im Maschinenbau uneingeschränkt – auch für individuelle Prüfanlagen, Handarbeitsplätze und kameragestützte Inspektionssysteme.

Als Integrator, der eine Anlage konstruiert, integriert und in Verkehr bringt, ist Peak Vision im Sinne der Maschinenrichtlinie Hersteller. Damit liegt die Verantwortung für die Maschinensicherheit bei uns – nicht beim Kunden und nicht beim Komponentenlieferanten.

Wir führen den CE-Prozess vollständig selbst durch: keine ausgelagerte Dokumentation und keine pauschale Übernahme von Komponentenerklärungen. Jede Anlage erhält eine eigene EU-Konformitätserklärung auf Basis einer vollständigen Risikobeurteilung und verifizierter Sicherheitsprüfungen.

„Viele Anlagen werden ohne vollständige CE-Dokumentation ausgeliefert – oft aus Zeitdruck oder mangelnder Nachfrage. Bei Peak Vision ist das keine Option. Die CE-Dokumentation ist Bestandteil jedes Projekts.“

— Markus Armgart, Geschäftsführer Peak Vision GmbH

Bedeutung der CE-Kennzeichnung bei Sondermaschinen

Das CE-Zeichen ist eine Herstellererklärung, kein Prüfzeichen einer unabhängigen Stelle. Mit der Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Konformität mit allen relevanten EU-Rechtsvorschriften.

Typische Richtlinien für Bildverarbeitungsanlagen:

  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
  • Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU – elektrische Sicherheit
  • EMV-Richtlinie 2014/30/EU – elektromagnetische Verträglichkeit
Wichtig: Komponentenzertifikate ersetzen keine Gesamtanlagen-CE

Die CE-Kennzeichnung von Einzelkomponenten gilt nur für diese selbst.
Durch Integration mehrerer Komponenten zu einer Anlage entsteht eine neue Maschine.
Diese neue Maschine hat eine eigene Konformitätsbewertungspflicht – unabhängig von den Komponentenzertifikaten.

Aktuelle Rechtslage: Maschinenverordnung ab Januar 2027

Achtung, neues Recht: Die Verordnung (EU) 2023/1230 löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zum 20. Januar 2027 ab. Ab diesem Stichtag dürfen Maschinen nur noch nach den Anforderungen der neuen Verordnung neu in Verkehr gebracht werden.

Relevante Änderungen durch die neue Maschinenverordnung:

Cybersicherheit wird expliziter Bestandteil der Sicherheitsanforderungen.
Software kann als Sicherheitsbauteil eingestuft werden und unterliegt dann der Verordnung.
Der Begriff „Wesentliche Veränderung“ wird schärfer definiert – wer eine Anlage wesentlich ändert, wird rechtlich zum neuen Hersteller.
Digitale Betriebsanleitungen sind zulässig; Papierform bleibt auf Kundenwunsch Pflicht.
Strenge Marktüberwachung und höhere Bußgelder bei Verstößen.

Peak Vision berücksichtigt diese Anforderungen bereits in aktuellen Entwicklungen mit Blick auf zukünftige Inverkehrbringungen nach dem Stichtag.


Der CE-Prozess bei Peak Vision – Schritt für Schritt

Der folgende Überblick zeigt, welche Schritte wir für jede ausgelieferte Anlage intern durchführen:

SchrittInhalt / Ergebnis
Richtlinien- & NormenanalyseIdentifikation aller zutreffenden EU-Richtlinien und harmonisierten Normen (Maschinenrichtlinie, Niederspannung, EMV).
Risikobeurteilung nach ISO 12100Systematische Analyse und Bewertung aller Gefährdungen über den gesamten Lebenszyklus der Anlage.
SicherheitskonzeptUmsetzung nach dem Drei-Stufen-Verfahren: konstruktive Maßnahmen -> technische Schutzeinrichtungen -> organisatorische Hinweise.
Elektrotechn. SicherheitsprüfungMessung nach EN 60204-1: Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schutzleiterstrom / Berührungsstrom usw… Protokolliert mit kalibriertem Messgerät.
Technische DokumentationVollständige Unterlagen gemäß Anhang VII der Maschinenrichtlinie: Konstruktionsunterlagen, Schaltpläne, Risikobeurteilung, Prüfprotokolle.
BetriebsanleitungAnlagenspezifisch, verständlich, normgerecht – in deutscher Sprache als Standard, weitere auf Anfrage.
EU-Konformitätserklärung & CEAusstellung der EU-Konformitätserklärung und Anbringung des CE-Zeichens an der Anlage.

Elektrotechnische Sicherheitsprüfung in der Praxis

Das Beitragsfoto zeigt die Prüfung mit einem kalibrierten Installationstester (Fluke) an einer fertig aufgebauten Prüfanlage in unserem Fertigungsbereich. Konkret werden folgende Messungen durchgeführt:

  • Schutzleiterwiderstand: Prüft, ob alle leitfähigen Gehäuseteile korrekt mit dem Schutzleiter verbunden sind. Typischer Grenzwert nach EN 60204-1: ≤ 0,1 Ω (abhängig von Leitungslänge und Aufbau).
  • Isolationswiderstand: Nachweis ausreichender Isolation zwischen aktiven Teilen und Schutzleiter.
  • Schutzleiterstrom / Berührungsstrom: Bewertung der Personensicherheit im Betrieb. Normativ wird zwischen beiden Größen unterschieden – der Begriff „Ableitstrom“ ist in diesem Kontext unschärfer.
  • RCD: Auslösezeit, Auslösestrom, mech. Prüfung / Testtaste

Diese Prüfungen sind verpflichtender Bestandteil der technischen Dokumentation und Voraussetzung für die rechtskonform ausgestellte EU-Konformitätserklärung. Alle Messwerte werden protokolliert und dem Kunden mit der Anlage übergeben.

„Die Messung dauert vielleicht eine Stunde. Die Sicherheitsanforderungen gelten für die gesamte Lebensdauer der Anlage.“

— Markus Armgart, Geschäftsführer Peak Vision GmbH

Bedeutung für Sie als Betreiber

Betreiber dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur sichere, konforme Maschinen einsetzen. Fehlende CE-Dokumentation kann zu Haftung, Stilllegung und Bußgeldern führen – auch dann, wenn der Fehler beim Integrator liegt.

Eine vollständige CE-Dokumentation bedeutet für Sie konkret:

  • Rechtssicherheit bei Behördenprüfungen durch Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht
  • Nachweisbarkeit im Schadensfall – dokumentierte Risikobeurteilung ist bei Arbeitsunfällen entscheidend
  • Grundlage für Änderungen und Erweiterungen – bei wesentlicher Veränderung muss der Prozess wiederholt werden
  • Voraussetzung für Versicherungsschutz – viele Betriebshaftpflichtversicherungen setzen CE-konforme Anlagen voraus
  • Sicherheit bei Weiterverkauf oder Standortwechsel der Anlage


Häufige Fragen zur CE-Kennzeichnung von Bildverarbeitungsanlagen (FAQ)

Frage: Muss ein Bildverarbeitungs-Integrator die CE-Konformitätsbewertung durchführen?

Ja. Wer als Integrator eine Gesamtmaschine aus mehreren Komponenten erstellt und in Verkehr bringt, ist im rechtlichen Sinne der Maschinenrichtlinie Hersteller. Die CE-Kennzeichnung einzelner Komponenten reicht nicht aus – die Gesamtanlage benötigt eine eigene Konformitätsbewertung und EU-Konformitätserklärung.
Welche Prüfmerkmale kann ein optischer Handprüfplatz erfassen?

Typische Merkmale sind: Vorhandensein von Bauteilen, Positionsgenauigkeit, Montagreihenfolge, Vollständigkeit von Dichtungen und Sicherungselementen sowie Oberflächenfehler. Spezialmerkmale wie Maßhaltigkeit oder Kraft-Weg-Kennlinien erfordern ergänzende Sensorik.
Frage: Darf eine Anlage ohne vollständige CE-Dokumentation betrieben werden?

Nein. Das Inverkehrbringen und der Betrieb einer Anlage ohne CE-Dokumentation sind rechtlich unzulässig. Im Schadensfall – etwa bei einem Arbeitsunfall – kann das zur Haftung sowohl des Integrators als auch des Betreibers führen. Behörden können die Anlage stilllegen und Bußgelder verhängen.
Frage: Was ändert sich konkret durch die neue Maschinenverordnung ab Januar 2027?

Die Verordnung (EU) 2023/1230 ersetzt ab dem 20. Januar 2027 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Wesentliche Neuerungen betreffen Cybersicherheitsanforderungen, die Einbeziehung von Software als mögliches Sicherheitsbauteil sowie die schärfere Definition der „wesentlichen Veränderung“. Anlagen, die nach dem Stichtag ausgeliefert werden, müssen nach der neuen Verordnung dokumentiert sein.
Frage: Erhalte ich von Peak Vision die vollständige CE-Dokumentation?

Ja. Jede von Peak Vision ausgelieferte Anlage wird mit vollständiger technischer Dokumentation übergeben: Risikobeurteilung, Schaltpläne, Prüfprotokolle der elektrotechnischen Sicherheitsprüfungen, anlagenspezifische Betriebsanleitung und EU-Konformitätserklärung. Diese Unterlagen sind Bestandteil jedes Auftrags – keine Zusatzleistung.

Fazit: CE-Kennzeichnung ist kein Formalakt – sie ist technischer Nachweis der Sicherheit

Die CE-Konformitätsbewertung verbindet Konstruktion, systematische Bewertung und Verantwortung. Sie ist das Ergebnis eines strukturierten technischen Prozesses, der sicherstellt, dass eine Anlage im Produktionsbetrieb sicher ist – für den Werker, für den Betreiber, für alle Beteiligten.

Peak Vision versteht die eigenständige Durchführung als integralen Bestandteil der Systemverantwortung. Wer ein System baut, das im Produktionsbetrieb täglich tausende Teile prüft, trägt Verantwortung – technisch und rechtlich.

„Wer ein System baut, das im Produktionsbetrieb 20.000 Teile am Tag prüft, trägt Verantwortung – technisch und rechtlich. Die CE-Dokumentation ist unser Nachweis, dass wir diese Verantwortung ernst nehmen.“

— Markus Armgart, Geschäftsführer Peak Vision GmbH
Sie planen eine Prüfanlage und möchten sicher sein, dass alles rechtskonform läuft?

Sprechen Sie uns an. Wir erläutern gerne, wie wir den CE-Prozess in Ihr Projekt integrieren – und was die neue Maschinenverordnung ab 2027 für Ihre geplante Anlage bedeutet.

-> Kontakt aufnehmen: https://peak.vision/kontakt/
-> Mehr zu unseren Leistungen: www.peak.vision/leistungen

Avatar von Anatolij Stecher

Geschäftsführer

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